Details
LawiPox Epoxidharz-Versiegelung 2K
RAL 7040 Fenstergrau - 1kg (0,830kg Stammlack + 0,170kg Härter)
Wasserverdünnbare 2-Komponenten-Garagenbeschichtung
I. Werkstoff
einzA LawiPox Epoxidharz-Versiegelung ist eine wasserverdünnbare, geruchsarme und leicht zu verarbeitende 2-Komponenten-EP-Beschichtung für strapazierfähige Versiegelungen. Die produktspezifische chemische Vernetzung ergibt weichmacher- und chemikalienbeständige Bodenbeschichtungen mit hoher Haftzugfestigkeit, für alle mechanisch belasteten Flächen, zum Schutz von Beton- und Zementestrichböden in Lager- und Produktionshallen, Verkaufsräumen, Werkstätten, Keller und Garagen. Sehr gut haftendes, seidenmattes, diffusionsfähiges (wasserdampfdurchlässiges) 2-Schicht-System für unbehandelte Bodenflächen und renovierungsbedürftige Altanstriche. Gleichmäßig verlaufend mit dekorativem Oberflächenfinish.
Verwendungszweck Wasserverdünnbare, zweikomponentige Epoxi-Fußbodenbeschichtung
Anwendung abriebfeste Beschichtung mit guter allgemeiner Chemikalienbeständigkeit für mineralische Untergründe aus Beton und Estrich.
Auch geeignet für tragfähige Altanstriche (Musterfläche anlegen).
Glanzgrad: (85°) 20 - 30 seidenmatt (nach DIN 67 530)
Spezifisches Gewicht: ca. 1,32 g/cm³ (fertige Mischung)
Bindemittelbasis: 2-komponentige Epoxidharz-Kombination
Mischungsverhältnis: Stammlack : Härter = 5 : 1 in Gew.%
Stammlack : Härter = 4,15 : 1 in Vol.%
II. Eigenschaften und Verarbeitungshinweise
Chemikalienbeständigkeit beständig gegen wässrige Lösungen, verdünnte Laugen und Säuren, Salzlösungen,
Tausalz, Benzin sowie Motoren- und Heizöl. Je nach Chemikalienexposition können Verfärbungen auftreten, die jedoch die technische Funktion der Beschichtung nicht beeinträchtigen.
Haftung / Abriebfestigkeit die Werte erfüllen die Forderungen der DIN- und VOB-Bedingungen
Lichtbeständigkeit gut (innen). Unter UV- und Witterungseinflüssen sind Epoxidharze generell nicht dauerhaft
farbtonstabil. Eine von der Stärke und Dauer der UV-Einwirkungen abhängige Vergilbung
und die damit verbundene Veränderung des Farbtons ist im System begründet und nicht zu vermeiden.
Verträglichkeit: nicht mit anderen Produkten mischen
Verdünnung: Wasser
zum Rollen: unverdünnt, als Grundierung 5 bis 10 % mit Wasser verdünnen
Ergiebigkeit: ca. 250 bis 350 g/m2 pro Schicht fertige Mischung
Herstellung der verarbeitungsfähigen Mischung
Bei Kombi-Gebinden liegt in einer Arbeitspackung das werkseitig gewogene Material im
genau richtigen Mischungsverhältnis vor. Das Gebinde der einzA LawiPox Epoxidharz-
Versiegelung hat ausreichendes Volumen zur Aufnahme der gesamten Menge des Härters
für die einzA LawiPox Epoxidharz-Versiegelung
Den Härter für die einzA LawiPox Epoxidharz-Versiegelung restlos in das Gebinde von der
einzA LawiPox Epoxidharz-Versiegelung (Stammlack) leeren.
Die Vermischung erfolgt maschinell mit einem langsam laufenden Rührgerät mit einer
Umdrehungszahl von 200 - 400 U/min und soll 2 - 3 Minuten betragen, bis eine homogene
schlierenfreie Masse entsteht. Wird mit Wasser verdünnt, sind erst die beiden
Komponenten vollständig zu mischen und dann erst Wasser zugeben und nochmals
vollständig homogenisieren. Zur Vermeidung von Mischfehlern wird empfohlen, das Harz-
/Härter-Gemisch grundsätzlich in ein sauberes Gefäß umzuleeren und nochmals kurz zu
mischen („Umtopfen“). Bei Teilentnahme sind die Komponenten aufzurühren und im
Mischungsverhältnis auszuwiegen.
Topfzeit (Verarbeitungszeit):
max. 80 Minuten bei 15 °C
max. 70 Minuten 20 °C
max. 40 Minuten bei 30 °C
Die Verarbeitung von einzA LawiPox Epoxidharz-Versiegelung innerhalb dieser Zeit
ist zwingend erforderlich. Das Ende der Topfzeit ist nicht erkennbar. Wir empfehlen
die Verarbeitungszeit mit einer Uhr zu kontrollieren. Eine Überschreitung der Topfzeit
führt zu Glanz- und Farbtonveränderungen sowie zu niedrigerer Festigkeit und Haftungsverlust
mit dem Untergrund.
Verarbeitungstemperatur mind. 15 °C (Raum- und Bodentemperatur) und maximal 30 °C
Verarbeitungsbedingungen Die Temperatur an Objekt (Boden) und Raum (Luft) darf nicht unter 15 °C und/oder die Luftfeuchtigkeit darf nicht mehr als 75 % betragen. Die Temperaturdifferenz zwischen
Boden- und Raumtemperatur muss kleiner als 3 °C sein, damit die Härtung nicht gestört
wird. Tritt eine Taupunktsituation auf, kann eine reguläre Trocknung nicht erfolgen und
es treten Härtungsstörungen und Fleckenbildung auf.
Verarbeitungshinweise Vor der Verarbeitung einzA LawiPox Epoxidharz-Versiegelung auf die geeignete
Verarbeitungstemperatur von mind. 15 °C bringen.
Wie bei allen Reaktionsharzen sollte die Verarbeitung sofort nach dem Mischen erfolgen.
Das Auftragen erfolgt mit einer fusselfreien Velour-Versiegelungsrolle und Abstreifgitter.
Üblicherweise sollten vorher bereits Arbeitsfelder eingeteilt werden, um einen Mehrfach-
Auftrag und wilde Überlappungen zu vermeiden. Bei größeren Flächen wird empfohlen,
dass 2 oder mehrere Personen den Auftrag vornehmen. Dabei legt eine oder mehrere
Person(en) das Material in einer Richtung vor, eine weitere Person übernimmt im Kreuzgang
(90°-Winkel) das Verteilen des frisch aufgelegten Versiegelungsmaterials.
Auf größeren Flächen sollte eine 50 cm breite Walze eingesetzt werden. Die Verteilungswalze
sollte mit Material getränkt/benetzt sein und nur zum Verteilen und keinesfalls zum
Auftragen der Versiegelung eingesetzt werden. Immer „frisch in frisch“ arbeiten und auf
optimale Verteilung achten. Pfützenbildung ist unbedingt zu vermeiden, da Schleierbildung
möglich ist. Während der Härtezeit für gute Lüftung sorgen.
Trocknungs. bzw.Härtungszeiten bei 65 % rel.Luftfeuchte
begehbar nach ca. 24 bis 36 Stunden bei 15° C
begehbar nach ca. 18 bis 24 Stunden bei 20° C
begehbar nach ca. 14 bis 18 Stunden bei 30° C
mechanisch belastbar nach 2 bis 3 Tagen
völlige Aushärtung und chemische Belastung nach ca. 7 Tagen
Überarbeitbar nach 18 - 24 Stunden, spätestens jedoch nach 48 Stunden bei 20 °C
Reinigung der Werkzeuge sofort nach Gebrauch mit Wasser.
Gehärtetes Material kann nur mechanisch entfernt werden.
Lagerung Trocken und frostfrei lagern. Ideale Lagertemperatur 10 - 20 °C.
Anbruchgebinde dicht verschließen und baldmöglichst aufbrauchen.
III. Anstrichaufbau bzw. Anwendungstechnik
Untergrundvorbehandlung und Verarbeitungsvorschriften
Der zu beschichtende Untergrund muss eben, trocken, staubfrei, ausreichend zug- und druckfest und frei von schwach haftenden Bestandteilen und Schalen sein. Haftungsmindernde Stoffe wie Fett, Öl und Farbrückstände sind vorher durch geeignete Maßnahmen zu entfernen. Lose und trennend wirkende Substanzen, wie z.B. Zementschlämme, Sinterschichten und Gummiabrieb müssen mechanisch mit dafür geeigneten Werkzeugen entfernt werden. Bauseitig ist zu gewährleisten, dass der Untergrund gegen aufsteigende Feuchtigkeit isoliert ist. Die Hinweise der Fachverbände, z. B. vom Bundesverband Estrich und Belag e.V. die „BEB-Arbeitsblätter“ KH-0/U und KH-0/S in der aktuellen Fassung sind zu beachten. Untergründe sind mechanisch
vorzubereiten, bei Glattbeschichtungen eignet sich besonders das Diamantschleifen, da hierbei eine glatte Oberfläche erreicht wird. Optimal eingesetzt werden kann das Kugelstrahlverfahren. Da hierbei zumeist eine Rautiefe von < 0,5 mm entsteht, ist eine Kratzspachtelung mit der einzA LawiDox Epoxidharz-Grundierung, im Verhältnis 2:1 mit feuergetocknetem Quarzsand der Körnung 0,3/0,8 mm erforderlich.
Beton- und Estrichflächen müssen mindestens einen Monat abgebunden haben und den Anforderungen der Mindestfestigkeitsklassen B 25 nach DIN 1045, bzw. ZE 30 nach DIN 18 560, Teil 1 entsprechen. Für fahrbelastete Flächen sind bei Betonböden die Anforderungen der Güteklasse C30/37 bis hin zur Güteklasse C35/45 zu erfüllen. Die Oberflächenfestigkeit (Abreißfestigkeit des Untergrundes) muss mindestens 1,5 N/mm betragen (AGI-Arbeitsblatt A 80). Der zementgebundene Estrich muss auf die so genannte Haushaltsfeuchte ausgetrocknet sein, d.h. der Feuchtigkeitsgehalt darf max. 2-5 % betragen. Dieser Wert wird im Regelfall nach einmonatiger Abbindung der Flächen erreicht. Im Zweifelsfall muss eine Feuchtigkeitsmessung mit dem CM-Gerät durchgeführt werden. Die Untergrundrestfeuchte darf bei Beton- und Zementestrichböden 4 CM% und bei Anhydritestrichen (Calciumsulfatestriche) 0,5 CM% nicht überschreiten. Asphaltböden müssen eine ausreichende Eindruckfestigkeit haben, d.h. es muss sich um einen Hartasphalt mit mindestens 90 % Zuschlagstoffen handeln. Asphaltböden mit weniger Zuschlagstoffen und Weichasphalt sind als Anstrichuntergrund nicht geeignet.
Unebenheiten im Untergrund, wie z.B. Löcher oder Fehlstellen, müssen mit einem Epoxidharzmörtel aus der einzA LawiDox Epoxidharz-Grundierung mit Mörtelzuschlag ausgeglichen werden, bitte das entsprechende Technische Merkblatt beachten.
Angrenzende Anstrichuntergründe aus Eisen und Stahl, Zink oder Leichtmetall werden vor der Beschichtung nach entsprechender Vorbehandlung mit einzA Lawirostal 2-K-Epoxi-Primer grundiert (bitte das Technische Merkblatt anfordern und beachten).
Systemaufbauten
Untergrund schleifen und gründlich absaugen (Industriesauger)
Auf alten Untergründen muss vor der mechanischen Vorbereitung eine sorgfältige Reinigung durchgeführt werden. Werden alte Kunstharzoberflächen renoviert, ist durch Prüfung sicherzustellen, dass ausreichende Haftung erreicht wird. Intakte Altanstriche müssen intensiv angeschliffen werden, um Benetzungsstörungen bei der einzA LawiPox Epoxidharz-Versiegelung zu vermeiden. Im Zweifelsfall ist das Anlegen einer Probefläche erforderlich. Stark saugfähige Untergründe erfordern ggf. zusätzlich eine Grundierung mit einzA LawiDox Epoxidharz-Grundierung.
Grundbeschichtung mit der Nylonrolle mit einzA LawiPox Epoxidharz-Versiegelung, 5 - 10 % verdünnt mit Wasser.
Verbrauch: 250 bis 350 g/m2
Schlussbeschichtung mit der Nylonrolle im Kreuzgang mit einzA LawiPox Epoxidharz-Versiegelung
Verbrauch: 250 bis 350 g/m2
IV. Kennzeichnung und Sicherheitshinweise
Das Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung, der Betriebssicherheitsverordnung sowie den Transportvorschriften
für Gefahrgut. Die erforderlichen Hinweise sind im DIN-Sicherheitsdatenblatt enthalten. Kennzeichnungshinweise auf
den Gebindeetiketten beachten !
VOC-Gehalt nach Anhang II der VOC-Richtlinie 2004/42/EG
VOC Grenzwert Anhang II A (Unterkategorie j): Wb: max. 140 g/l nach Stufe II (2010)
VOC-Gehalt der verarbeitungsfertigen Mischung von einzA LawiPox Epoxidharz-Versiegelung: < 140 g/l
Zusatzinformation
Gewicht | 13.0000 |
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Hersteller | Nicht verfügbar |
Lieferzeit | Sofort |