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einzA mineralit Grundiermittel technisches Merkblatt Nr. 310

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emgtm310
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 T E C H N I S C H E S M E R K B L A T T N r . 3 1 0 mineralit Grundiermittel Werkstoffart

Grundierung auf Silikatbasis VerwendungszweckAls Grundier- und Verdünnungsmittel. Zum Festigen mineralischer Untergründe und Egalisieren stark und ungleichmäßig saugender Untergründe. Zum Verdünnen von einzA mineralit-Farben. Ohne Zusätze von Konservierungsmitteln (keine Allergiker-Potentiale), besonders geeignet für sensible Bereiche. Dichteca. 1,06 BindemittelbasisModifiziertes Silikat EigenschaftenSehr gut eindringend, optimal festigend für nachfolgende Silikatanstriche. einzA mineralit Grundiermittel ist nur im Zusammenhang mit Silikatanstrichen zu verwenden. Verbrauch150 - 250 ml/m2, je nach Saugfähigkeit des Untergrundes UntergründeGeeignet für alle mineralischen Untergründe wie ungestrichene neue oder alte Außenputzflächen der Mörtelgruppen I, II und III, ferner Beton und frostbeständige Kalksandsteine sowie als Erneuerungsanstrich für alte Anstriche auf Basis von Silikat-, Mineralfarben, Kalk und Zement. Nicht geeignet sind Untergründe mit Salzausblühungen, Lack- und Dispersionsfarbenanstrichen. UntergrundvorbereitungDie Untergründe müssen fest, sauber, trocken und tragfähig sein. Nachputzstellen sind zu fluatieren. Alte Mineralanstriche trocken oder nass reinigen, ggf. die Flächen mit einem Heißdampfstrahler bearbeiten. Stark wischende Oberflächen sowie evtl. vorhandene Sinterhaut mechanisch oder mit Fluat entfernen und gut mit Wasser nachwaschen Zum Ausbessern von Rissen kann einzA mineralit Fassadenfarbe mit Quarzsand bis zur Spachtelfähigkeit gefüllt werden. Die gespachtelten Flächen sind anschließend zu grundieren. Ungestrichene schwach saugende Flächen: Ein Grundanstrich mit einer Mischung zu gleichen Teilen einzA mineralit Grundiermittel, einzA mineralit Fassadenfarbe und Wasser. Während der Verarbeitung ist gelegentliches Umrühren erforderlich, um Satzbildung zu vermeiden. Alte ungestrichene Flächen und stark saugende Neuputzflächen: Ein Grundanstrich mit einzA mineralit Grundiermittel und Wasser im Verhältnis 1 : 1. Stark sandende Altputze und frostbeständige, ungestrichene Kalksandsteine: Gleiche Mischung wie vor, jedoch 2 x nass in nass streichen. Alte mineralische Anstrichflächen: Ein Grundanstrich mit einzA mineralit Grundiermittel unverdünnt 1 x satt streichen oder bei Bedarf einzA mineralit Grundiermittel und Wasser im Verhältnis 1 : 1. bitte wenden !

 

Nr.310; - 2 - VerarbeitungstechnikeinzA mineralit Grundiermittel ist verarbeitungsfertig und wird entsprechend dem Untergrund mit einzA mineralit Fassadenfarbe und Wasser gemischt. Auftrag erfolgt durch Streichen. VorsichtsmaßnahmenSpritzer an angrenzenden Flächen (z.B. Scheiben) sofort in noch nassem Zustand mit Wasser entfernen. Augen und empfindliche Hautflächen sind vor Spritzern zu schützen, ggf. mit viel Wasser reinigen. Verarbeitungstemperatur Luft- und Untergrundtemperatur nicht unter +6 °C (pralle Sonne und Hitze vermeiden). Trockenzeit mind. 24 Stunden Abtönen Mit Hacolith Volltonfarben. Reinigung der Werkzeuge Sofort nach Gebrauch mit Wasser. Lagerung Kühl aber frostgeschützt in geschlossenen Original-Kunststoffgebinden. Entsorgung Nur restentleerte Gebinde zum Recycling geben. Packungsgröße 10 l Hinweise Angebrochene Gebinde bzw. verdünntes Material kurzfristig verarbeiten! Umweltschonende Konservierungsmittel erlauben nach Anbruch nur eine kurze Lagerung. Sicherheits- und Gefahrenhinweise Das Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung. Alle erforderlichen Hinweise sind im REACH-Sicherheitsdatenblatt gemäß (EG) Verordnung Nr. 1907/2006 bzw. im Sicherheitsdatenblatt gemäß CLP-Verordnung (GHS) nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Jederzeit abrufbar unter www.einzA.com oder anzufordern unter sdb@einzA.com. Kennzeichnungshinweise auf den Gebindeetiketten sind zu beachten ! VOC-Gehalt nach Anhang II der VOC-Richtlinie 2004/42/EG VOC Grenzwert Anhang II A (Unterkategorie h) Wb: max. 30 g/l nach Stufe II (2010) VOC-Gehalt von einzA mineralit Grundiermittel: <30 g/l Vorstehende Angaben sind gewissenhaft nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Prüftechnik zusammengestellt und sollen als Richtlinie gelten. Wegen der Vielseitigkeit der Anwendung und Arbeitsmethoden sind sie unverbindlich, begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und entbinden den Verarbeiter nicht davon, unsere Produkte auf Ihre Eignung selbstverantwortlich zu prüfen. Im übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausgabe 03/2020; damit verlieren alle bisherigen Merkblätter ihre Gültigkeit.

 
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