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einzA LawiDur 2K PU Buntlack technisches Merkblatt Nr. 215

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eld-TM215
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T E C H N I S C H E S M E R K B L A T T N r . 2 1 5

LawiDur 2-K-PU-Buntlack
seidenglänzend und hochglänzend

I. Werkstoff
einzA mix LawiDur 2-K-PU-Buntlack ist ein hochwertiges 2-Komponenten-Beschichtungsmaterial für Oberflächen in den Bereichen, wo hohe Anforderungen an chemische oder mechanische Widerstandsfähigkeit gestellt werden.
Art des Werkstoffes

2-Komponenten-PU-Beschichtung für außen und innen
Verwendungszweck

Schutzanstrich von Maschinen, Anlagen, Rohrleitungen u.ä. in chemischen
und petrochemischen Betrieben, Nassräumen (z. B. Wäschereien, Schlachtereien,
Kühlräume, Waschräume etc.), Papierfabriken, Laboratorien usw.
Farbtöne Standard weiß (nur hochglänzend) und eine Vielzahl Farbtöne über das einzA-mix
Farbmisch-System (einzA mix L Industrie mit den Basisfarben 2 und 3)
Glanzgrad seidenglänzend und hochglänzend
Spezifisches Gewicht 1,15 - 1,25 g/cm3 (verarbeitungsfertige Mischung)
Bindemittelbasis Polyurethan-Acrylharz-Kombination
Mischungsverhältnis Stammlack : Härter = 5,4 (Basis 3) bzw. 6,2 (Basis 2) : 1 (Gew.-Teile)
Stammlack : Härter = 5,3 : 1 (Vol.-Teile)
Pigmentbasis licht- und wetterbeständige Pigmente
Temperaturbeständigkeit bis +120 °C und bis -40 °C (bei Verarbeitung unter Normalbedingungen)
Verpackungsgrößen 1 l - 3 l - 10 l
II. Eigenschaften und Verarbeitungshinweise
Lichtbeständigkeit sehr gut Chemikalienbeständigkeit Beständig gegen eine Vielzahl von Säuren und Laugen, gegen Treibstoffe, Schmieröl, Bohröl, Hydrauliköl, Salzlösungen, Seewasser, Süßwasser, Reinigungsmittel, Fette, Alkohol und viele andere Lösungsmittel
Scheuerbeständigkeit / Wetterbeständigkeit / Haftung / Elastizität / Schlagfestigkeit
liegt über den Forderungen der DIN-Normen und den VOB-Bedingungen
Besondere Eigenschaften gutes elektrisches Isolationsvermögen und gute Dekontaminierbarkeit
Verdünnung einzA LawiDur-Spezialverdünnung
Streichen und Rollen unverdünnt (evtl. bis maximal 5% Verdünnung zugeben)
Spritzen mit einzA LawiDur-Spezialverdünnung auf Spritzviskosität einstellen
(Hinweise des Geräteherstellers sind zu beachten)

Trockenzeiten (20 °C, 65 - 75 % rel. Luftf. 80 µm Nassfilm)
nach ca. 10 - 15 Min. staubtrocken - nach ca. 20 - 30 Min. handtrocken
nach ca. 60 Min. griffest - nach ca. 6 Std. hart - nach 7 Tagen Aushärtung voll belastbar
Topfzeit (potlife) bei 20 °C max. 8 Stunden
Ergiebigkeit ca. 10 - 12 m2 (80 - 100 ml/m²) mit 1 l der gebrauchsfertigen Mischung
Überstreichbar nach Trocknung über Nacht.
Um gute Zwischenhaftung zu erzielen, sollte bei mehrschichtigem Aufbau spätestens
nach 24 Stunden Härtungszeit die nächste Schicht aufgebracht werden. Sonst ist ein
Zwischenschliff erforderlich.
Verarbeitungsbedingungen

Nicht bei Temperaturen unter +10 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit über 75 %
verarbeiten. Arbeitsgeräte, Druckluft und zu beschichtende Gegenstände müssen trocken
sein, da Feuchtigkeit zu Oberflächenstörungen führen kann. Beim Spritzen an senkrechten
Flächen kurz vornebeln.
Reinigung der Werkzeuge mit einzA LawiDur-Spezialverdünnung oder mit einzA Universal-Nitroverdünnung
III. Anstrichaufbau bzw. Anwendungstechnik
Für optimale Lackierungen und gleichmäßige Oberflächen sollte einzA mix LawiDur 2-K-PU-Buntlack hochglänzend im Spritzverfahren verarbeitet werden. Zum Rollen empfehlen wir die Verwendung von konkav abgerundeten nitrofesten Schaumstoffwalzen, wobei immer mit einer Oberfächenstruktur gerechnet werden muss. Die Lackierergebnisse beim Streich- oder Rollverfahren können durch Zugabe von 1 bis maximal 5 % einzA LawiDurSpezialverdünnung optimiert werden.
einzA mix LawiDur 2-K-PU-Buntlack ist besonders für hochbelastbare Beschichtungen auf Metall- und Betonuntergründen geeignet. Metalluntergründe müssen mit einzA (mix) Lawirostal 2-K-Epoxi-Primer, Betonuntergründe und andere mineralische Untergründe mit einzA LawiDur-Imprägnierung grundiert werden. Die zu behandelnden Werkstücke müssen sauber, staub- und rostfrei, fett- und ölfrei sowie trocken sein. Bei Lackierungen, an die große mechanische oder chemische Anforderungen gestellt
werden, sind mehrere Schlussanstriche erforderlich.
Die Gebinde enthalten die genau abgestimmten Mengen Stammlack und Härter.
Die beiden Komponenten - Stammlack und Härter - vor der Verarbeitung gründlich mischen.
Die gebrauchsfertige Mischung ca. 15 Min. vorreagieren lassen. Dann erst die evtl. erforderliche Verdünnung zugeben.
Anstrich auf Holz (z.B. Limbasperrholz und Hartfaserplatten):
Grundanstrich mit einzA LawiDur-Imprägnierung
Zwischenanstrich mit einzA (mix) Lawirostal 2-K-Epoxi-Primer
1 bis 2 Schlussanstriche mit einzA mix LawiDur 2-K-PU-Buntlack
Anstrich auf Eisen und Stahl:
Alte Grundanstriche entfernen,
Untergrund fach- und sachgerecht entrosten und mit einzA Lawirostal 2-K-Epoxi-Primer grundieren (außen 2x)
Zwischenanstrich mit einzA mix LawiDur 2-K-PU-Buntlack
Schlussanstrich mit einzA mix LawiDur 2-K-PU-Buntlack
Anstrich auf Beton- und Estrichflächen:
Beton- und Estrichflächen müssen mind. einen Monat abgebunden haben.
Der Untergrund muss tragfähig, frei von Zementschlämme, Sinterschichten und sonstigen Verunreinigungen sein.
Grundanstrich mit einzA LawiDur-Imprägnierung
Zwischenanstrich mit einzA (mix) Lawirostal 2-K-Epoxi-Primer
1 bis 2 Schlussanstriche mit einzA mix LawiDur 2-K-PU-Buntlack

IV. Sicherheitshinweise und Kennzeichnung
Flammpunkt 40 °C
Gefahrenklasse nach VbF entfällt
Das Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung.
Alle erforderlichen Hinweise sind im Sicherheitsdatenblatt gemäß CLP-Verordnung (GHS) nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten. Jederzeit abrufbar unter www.einzA.com oder anzufordern unter sdb@einzA.com.
Kennzeichnungshinweise auf den Gebindeetiketten sind zu beachten !
VOC Grenzwert Anhang II A (Unterkategorie j)
Lb: max. 500 g/l nach Stufe II (2010)
VOC-Gehalt von einzA mix LawiDur 2-K-PU-Buntlack: < 500 g

Vorstehende Angaben sind gewissenhaft nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Prüftechnik zusammengestellt und sollen als Richtlinie gelten. Wegen
der Vielseitigkeit der Anwendung und Arbeitsmethoden sind sie unverbindlich, begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und entbinden den
Verarbeiter nicht davon, unsere Produkte auf Ihre Eignung selbstverantwortlich zu prüfen. Im übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Ausgabe 02/2021; damit verlieren alle bisherigen Merkblätter ihre Gültigkeit.

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