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einzA Novasol lösemittelhaltige Holzlasur und Wetterschutzfarbe für außen technisches Merkblatt Nr. 209

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T E C H N I S C H E S M E R K B L AT T N r. 2 0 9

Novasol

Lösemittelhaltige Holzlasur- und Wetterschutzfarbe für außen

Werkstoffart: Lasierender und deckender Wetterschutz für außen. Das wasserabweisende 2-Schicht-System mit Filmschutz gegen Bläuebefall bietet eine sehr hohe Wetterschutzfunktion. Optimale handwerkergerechte Qualitätseinstellung; leicht und auch auf großen Flächen ansatz- und streifenfrei zu verarbeiten. Mit gelbildenden Thixalkyden für tropffreies Überkopfarbeiten. Spezielle Öle sorgen für optimale Untergrundbenetzung und Zwischenhaftung, ein Zwischenschliff ist bei saugfähigen und sägerauen Untergründen nicht erforderlich. Der offenporige Schutzfilm von einzA Novasol ist hochelastisch mit hoher Diffusionsfähigkeit und verhindert bei fach- und sachgerechter Verarbeitung Abschälungen und/oder Abblätterungen. einzA Novasol Holzlasur- und Wetterschutzfarbe ist lösemittelhaltig aber geruchlos auftrocknend. Anwendung: Tief eindringende bindemittelreiche Holzlasur- und Wetterschutzfarbe für außen, schützt mit nur 2 Anstrichen alle Holzbauteile. Für außen verbautes Holz, wie Verbretterungen, Dachüberstände, Fassadenschalungen, Dachvorsprünge, Giebel, Zäune, Gatter, Pfosten, Pergolen, Fenster u.a.m. Wirkstoff: Beschichtungsschutzmittel (Gruppe 7) gemäß Hauptgruppe 2 der Biozid-Richtlinie. Zulassung und Registrierung durch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) als zuständige nationale Behörde mit Reg.-Nr.(BAuA) N-65733. Hinweise: Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen. Verarbeitung: Gebrauchsfertig. Streichen oder Rollen unverdünnt. Airless-Spritzen: unverdünnt, geeignet für Kolben- und Membrangeräte. Spritzen im Hochdruck oder Niederdruckspritzverfahren ist nach der VOC-Richtlinie nur in geschlossenen Anlagen möglich. Die Verarbeitung in witterungsgeschützten Bereichen ist nur bei ausreichender Absaugung und entsprechender Schutzausrüstung möglich. Bei Verwendung des Materials oberhalb von 30 °C kann es bei dafür sensiblen Menschen zu Reizungen an Augen bzw. der Haut kommen, die aber keine Gesundheitsbeeinträchtigung darstellen. In diesem Fall empfehlen wir die Verwendung von geeigneter Berufsbekleidung und Schutzbrille. Ergiebigkeit 5 m2/l (= 200 ml/ m2) bei 2 Anstrichen als deckender und 7 m2/l (= 170 ml/ m2) bei 2 Anstrichen als lasierender Holzschutz bei normal saugenden Holzuntergründen. Stark saugendes Holz, abgewitterte Holzflächen und sägeraues Holz erhöhen die Verbrauchswerte, bitte beachten. Trockenzeiten (20 °C, 65 - 75 % rel. Luftf.; 100 μm Nassfilm) Überstreichbar nach Trocknung über Nacht. ? griffest nach ca. 24 Std. ? voll belastbar nach ca. 3 Tagen Bei hoher Luftfeuchtigkeit und niedrigen Temperaturen kann die Trocknung verzögert werden. Bei Hölzern mit hoher Oberflächendichte und nicht saugenden Untergründen muss einige Tage mit einem Oberflächenkleber gerechnet werden.

Nr. 209; - 2 - Farbtöne Standard-Farbtöne nach Farbtonkarte, Sonderfarbtöne nach Anfrage. (Fast) unbegrenzte Farbtonvielfalt über das einzA-mix Farbmisch-System L (lösemittelhaltig). Um Farbtondifferenzen bei einzA Novasol Lasur und Farbe im Farbton „weiß“ zu vermeiden ist es erforderlich, dass objektbezogen nur eine einzige Charge verarbeitet wird (Details unter Vorschriften und Normen - DIN 6167). Die optische Wirkung der untereinander mischbaren Farbtöne ist abhängig von der verwendeten Holzart, der Saugfähigkeit des Untergrundes und dem erforderlichen Materialbedarf, im Zweifelsfall Probeanstrich anlegen. Farblos nicht allein im Außenbereich verwenden. Nur farbig-lasierende und farbige Töne bieten ausreichenden UV-Schutz und schützen das Holz vor der Vergrauung. Dabei bieten mittlere und dunkle Lasurtöne einen höheren UV-Schutz als hellere Töne. Der Renovierungs- bzw. Auffrischungsintervall ist bei helleren Farbtöne kürzer anzusetzen als bei intensiveren Farbtönen. Als farbloses Produkt mit UV-Schutz empfehlen wir einzA Novasol Lärchenholzöl, hierzu bitte das Technische Merkblatt anfordern und beachten. Bauphysikalische Werte Dampfwiderstand nach DIN 52 615 sd = 0,18 m Angewandte Formel: sd = μ s (m) Auftragsmenge: 2 x 100 ml/m2Verdünnung und Reinigung Unverdünnt zu verarbeiten. Nach Gebrauch die Werkzeuge mit einzA Lackverdünnung AF oder einzA Lackverdünnung-Terpentinersatz reinigen, auch zum Reinigen verunreinigter Flächen geeignet. Reinigungsreste und -tücher ordnungsgemäß entsorgen. Spez. Gewicht (Dichte) Farbtonabhängig: von 0,850 g/ml (lasierend) bis 1,350 g/ml (deckend). Bindemittelbasis: Niedrigmolekulares (intensiv penetrierendes) Rizinenstandöl, modifiziert mit langöligen Alkydharz mit thixotroper Gelstruktur. Pigmentbasis: Hochtransparente, mikrofeine, lichtechte Lasurpigmente und eingebaute UV-Filter (einzA Novasol Lasur) Titandioxid und lichtechte Farbpigmente (einzA Novasol Farbe) Gebindegrößen 1 Liter, 2,5 Liter, 5 Liter und 10 Liter (Standard) bzw. 1 Liter, 3 Liter, 5 Liter und 10 Liter (einzA mix) Lagerung: Im verschlossenen Originalgebinde mindestens 1 Jahr haltbar. Gebinde dicht verschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten trockenen Ort aufbewahren. Nicht über +30 °C lagern. Nach Teilentnahme Gebinde luftdicht verschließen und möglichst zeitnah verbrauchen. Restmengen in kleinere Gefäße umfüllen, um den Luftraum möglichst klein zu halten, dicht verschließen und Inhalt entsprechend deklarieren.

Vorschriften und Normen Voraussetzung für die Haltbarkeit von Lasuranstrichen ist die sorgfältige Vorbehandlung des Untergrundes. Holzbauteile müssen trocken, sauber, wachs- und fettfrei sein. Die Messwerte für die Holzfeuchte in mindestens 5 mm Tiefe gemessen dürfen 13 ± 2 % nicht überschreiten. Holzqualität, Konstruktion und Verarbeitung müssen den Richtlinien des BFS-Merkblattes Nr. 18 "Beschichtungen auf Holz und Holzwerkstoffen im Außenbereich", entsprechen. DIN 6167 „Beschreibung der Vergilbung von nahezu weißen oder nahezu farblosen Materialien“ Die Dunkelvergilbung von Weißlacken mit hohem Ölanteil (> 60 %) resultiert aus einer mangelnden UV-Licht-Zufuhr. Diese rohstoff-bedingte Veränderung führt nicht nur zu einer gelblichen Verfärbung bei abgedeckten lackierten Flächen im Innenbereich, sondern auch zu einer gelblichen Verfärbung des ölhaltigen Materials im geschlossenen Gebinde. Beim Auflackieren im Außenbereich erscheinen diese Produkte wie z.B. einzA Novasol, je nach Lagerungszeit, daher hell bis leicht gelblich. Dieses ist jedoch nur eine temporäre Erscheinung, da sich der ursprüngliche Weißgrad, je nach Intensität und Dauer der nun vorhandenen UV-Licht-Zufuhr, wieder einstellt

Neuanstrich Die zu beschichtenden Holzbauteile müssen sauber, trocken (13 ± 2 % Holzfeuchte) und fettfrei sein. Grundanstrich mit einzA Novasol Lasur und Farbe, farbig-lasierend Schlussanstrich mit einzA Novasol Lasur und Farbe, farbig-lasierend Zur Erzielung optimaler Oberflächen kann durch die Aufrichtung der Holzfasern insbesondere bei gehobelten und glatten Holzuntergründen ein Zwischenschliff erforderlich sein. Zu beachten ist, dass alle Hirnholzflächen zusätzlich satt gestrichen werden müssen. Wir empfehlen ggf. bei stark saugenden und groben, sägerauen Untergründen und nicht ausreichendem konstruktiven Holzschutz zusätzlich eine imprägnierende Vorbehandlung mit einzA Bläueschutz aufzutragen. Im Regelfall ist keine zusätzliche Imprägnierung erforderlich. Renovierungsanstrich Altanstriche mit Gitterschnittprüfung auf Tragfähigkeit prüfen. Lose und beschädigte Teile müssen entfernt werden. Alte, intakte Lasuranstriche gründlich anschleifen und gut säubern. Je nach Abwitterung 1 bis 2 x mit einzA Novasol Lasur und Farbe streichen. Zur Erzielung optimaler Oberflächen kann durch die Aufrichtung der Holzfasern insbesondere bei gehobelten und glatten Holzuntergründen ein Zwischenschliff erforderlich sein. Hirnholzflächen zusätzlich satt behandeln. Auffrischungsanstriche können auch mit etwas helleren Farbtönen ausführt werden. Kennzeichnung: Das Produkt unterliegt der Gefahrstoffverordnung. Alle erforderlichen Hinweise sind im Sicherheitsdatenblatt gemäß CLP-Verordnung (GHS) nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthalten. Jederzeit abrufbar unter www.einzA.com oder anzufordern unter sdb@einzA.com. Kennzeichnungshinweise auf den Gebindeetiketten sind zu beachten ! AVV-Abfallschlüssel: AVV 08 01 11VOC-Gehalt nach Anhang II der VOC-Richtlinie 2004/42/EG VOC Grenzwert Anhang II A (Unterkategorie e) Lb: max. 400 g/l nach Stufe II (2010) VOC-Gehalt von einzA Novasol Lasur und Farbe: < 400 g/l

Vorstehende Angaben sind gewissenhaft nach dem derzeitigen Erkenntnisstand der Prüftechnik zusammengestellt und sollen als Richtlinie gelten. Wegen der Vielseitigkeit der Anwendung und Arbeitsmethoden sind sie unverbindlich, begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und entbinden den Verarbeiter nicht davon, unsere Produkte auf Ihre Eignung selbstverantwortlich zu prüfen. Im übrigen gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ausgabe 04/2018; damit verlieren alle bisherigen Merkblätter ihre Gültigkeit.

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