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einzA Bläueschutz Holzgrundierung

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einzA Bläueschutz 

ist ein lösemittelhaltiges, holzschützendes Grundiermittel für außen.

Mit geprüfter Schutzwirkung gegenBläue und Fäulnis für alle Hölzer im Freien ohne Erdkontakt.

Vorbeugender chemischer Holzschutz nach DIN 68 800 Teil 3.

einzA Bläueschutz dringt tief in das Holz ein, ergibt den tragfähigen Untergrund für lasierende und deckende Folgeanstriche

und ist mit allen konventionellen und wasserverdünnbaren einzA Lasuren und Lackfarben überarbeitbar.

Art des Werkstoffes: farblose, holzschützende Imprägnierung

Produkt-Code: HSM-LV 30

Verwendungszweck:

Holzschutzmittel mit vorbeugenden Schutz vor Fäulnis und Bläue nach DIN 68 800 Teil 3

dient dem Schutz statisch nicht beanspruchter Hölzer ohne Erdkontakt im Außenbereich

Prüfzeichen: Dieses Produkt ist ein Biozidprodukt und unterliegt der Biozid-Produkte-Richtlinie (BPD).

Reg.Nr.(AuA): N-13909

Wirkstoff: 0,50 Gew.% IPBC

0,30 Gew.% Tebuconazol

Farbton farblos

Spezifisches Gewicht ca. 0,82 = 820 g/l

 

II. Eigenschaften und Verarbeitungshinweise

Verarbeitung: Streichen, Tauchen, Fluten, unverdünnt. Spritzen nur in geschlossenen Anlagen

Einbringmenge: 160 - 200 ml/m2

Ergiebigkeit rauhes Holz: 7 - 9 m2/l glattes Holz: 12 - 14 m2 /l

Trockenzeiten (20 °C, 65 - 75 % rel. Luftf.) staubtrocken nach ca. 2 Stunden

Überstreichbar: nach 14 - 24 Stunden je nach Witterung

Lagerfähigkeit: praktisch unbegrenzt in gut verschlossenen Gebinden

Reinigung der Werkzeuge: einzA Lackverdünnung-Terpentinersatz

III. Anstrichaufbau bzw. Anwendungstechnik

Bläueschutz ergibt einen tragfähigen Untergrund für alle nachfolgenden einzA-Lasur- oder einzA-Lackanstriche.

Der Untergrund muß trocken, fettfrei und sauber sein. Die Holzfeuchte darf nach DIN 18 355 15 % nicht überschreiten.

Lose und beschädigte Altanstriche entfernen.

Der so vorbereitete Holzuntergrund wird 1 bis 2x mit einzA Bläueschutz im Streich- oder Tauchverfahren imprägniert.

Bei Folgeanstrichen auf wässriger Basis ist auf ausreichende Trocknung der Imprägnierung zu achten.

 

IV. Sicherheitshinweise und Kennzeichnung

Flammpunkt über 55° C

Gefahrenklasse nach VbF VbF-Klasse A III

Kennzeichnung n. GefStoffV Symbol Xn Gesundheitsschädlich.

R-Sätze R 52 Schädlich für Wasserorganismen.

R 53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

R 65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen..

R 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen.

S-Sätze S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen

S 13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.

S 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken..

S 21 Bei der Arbeit nicht rauchen.

S 24 Berührung mit der Haut vermeiden.

S 62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen.

Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen.

Besondere Kennzeichnung bestimmter Zubereitungen

P 99 Enthält Propiconacol und 2-BUTANONOXIM.

Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

Erforderliche Hinweise

Wirkstoffe: IPBC und Tebuconazol

Anwendungsbereich und Wirksamkeit: Das Holzschutzmittel „einzA Bläueschutz“ ist zum vorbeugenden Schutz vor Bläue für alle

Hölzer im Freien ohne Erdkontakt geeignet.

Anwendungsbeschränkungen: Holz, das bestimmungsgemäß in direkten Kontakt mit Lebens- oder Futtermitteln kommt, nicht mit

Holzschutzmitteln behandeln

Anwendungsverfahren: Streichen, Tauchen, Fluten, Spritzen nur in geschlossenen Anlagen

Einbringmengen: Wirksamkeit gegen Bläue bei 160 bis 200 mll Einbringmenge pro m2.

Warnhinweise:

Das Mittel (einzA Bläueschutz) oder Produktreste nicht in Gewässer, den Boden oder die Kanalisation gelangen lassen.

Allgemeiner Warnhinweis: Holzschutzmittel enthalten biozide Wirkstoffe zum Schutz des Holzes vor Schädlingen.

Sie sind nur nach Gebrauchsanweisung und nur in den zugelassenen Anwendungsbereichen zu verwenden.

Mißbrauch kann zu Gesundheits- und Umweltschäden führen.

AVV-Abfallschlüssel: AVV 03 02 02 (Chlororganische Holzschutzmittel)

VOC-Gehalt nach Anhang II der VOC-Richtlinie 2004/42/EG

VOC Grenzwert Anhang II A (Unterkategorie h)

Lb: max. 750 g/l nach Stufe I (2007) und max. 750 g/l nach Stufe II (2010)

VOC-Gehalt von einzA Bläueschutz: <750 g/l

 

 

Weitere Informationen
Hersteller einza
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